Die Istanbul-Konvention

Am 01. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention1 in Deutschland in Kraft getreten. Dieser völkerrechtliche Vertrag ist gesellschaftspolitisch bemerkenswert, weil er Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifisch und strukturell definiert. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in diesem Sinne, weitreichende Maßnahmen umzusetzen, die gewaltbetroffene Frauen unterstützen, präventiv wirksam sind und die Öffentlichkeit sensibilisieren. Als erstes Bundesland entschied sich Schleswig-Holstein bereits im Februar 2018, die Umsetzung der Konvention in enger Kooperation zwischen Facheinrichtungen, Politik, Verwaltung und Justiz zu gestalten. Ein erster Ansprechpartner war der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V. (LFSH) mit seiner Schleswig-Holsteinischen Initiative für Frauen (SCHIFF), die seither gefördert wird.

Weitere Informationen sind auf der Homepage https://ab-jetzt.org/ab-jetzt/ zu finden.

 

Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis - Handreichung des Deutschen Städtetages

2021_handreichung dt-städtetag -istanbul-konvention-kommmunale-praxis.pdf (1,6 MiB)

Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)

gesetz-zu-dem-uebereinkommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-data.pdf (3,1 MiB)

Analyse der Istanbul-Konvention vom Deutschen Institut für Menschenrechte

Analyse_Istanbul_Konvention.pdf (900,9 KiB)

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage Der Linken zur Istanbul-Konvention vom 17.01.2019

Antwort Istanbul Konvention.pdf (9,3 MiB)

Dokumentation der Kick-off Veranstaltung am 25.10.2018 in Kiel

20190307_KickOff-Dokumentation_Web.pdf (1,2 MiB)

Die Istanbul-Konvention und ihre Auswirkungen auf kommunaler Ebene

PowerPoint auf der VV 12-02-2019 der ha GBs.pdf (876,5 KiB)

workshop auf der VV: Konsequenzen für die kommunale Gleichstellungspolitik

Istanbul-Konvention workshop LAG 12-02-2019.pdf (624,2 KiB)