Aufgaben

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen.
Grundlage dieser Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz.

Die vom Kommunalparlament bestellte Gleichstellungsbeauftragte berät sowohl die Kommunalverwaltung als auch die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker_innen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Gleichstellungsauftrages zu den vielfältigsten kommunalen Aufgaben und Entscheidungen.

Gleichstellungsbeauftragte sind an keine fachliche Weisung gebunden und haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs Rederecht in allen politischen Gremien.

Arbeitsschwerpunkte in der Verwaltung
•    Mitwirkung bei allen personellen und organisatorischen Verwaltungsangelegenheiten
•    Abstimmung des Frauenförderplans mit der Personalabteilung
•    Mitglied der Betrieblichen Kommission (Grundsatzfragen der Leistungsorientierten Bezahlung = LOB)
•    Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung der Vereinbarkeit Familie & Beruf und der Work-Life-Balance
•    Zusammenarbeit mit dem Personalrat
•    Beratung von Kolleginnen und Kollegen

Tätigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger
•    Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Vereinen und Verbänden sowie Behörden
•    Leitung von frauenpolitischen Netzwerken
•    Durchführung von Projekten und Einzelveranstaltungen
•    Überregionale Zusammenarbeit in Arbeitskreisen und Interessenvertretungen
•    Entwicklung von Initiativen und Maßnahmen zu frauenrelevanten Themen
•    Stellungnahmen zu gleichstellungspolitischen Angelegenheiten
•    Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen
•    Kontaktpflege und Beratung von Betrieben, Schulen, Institutionen, etc.
•    Beratung von Männern, die Elternzeit und/oder Familienarbeit wahrnehmen möchten
•    Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
•    Angebote zur Fortbildung und von Fachtagungen
•    Bereitstellung von Informationsmaterial

Arbeit in den politischen Gremien
•    Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Kreistages/der Ratsversammlung/des Amtsausschusses und der Fachausschüsse
•    Förderung von Frauen in der Politik und Besetzung in den Gremien
•    Teilnahme an gemeinsamen Workshops