Gleichstellungsarbeit in der Kommune

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen. Grundlage dieser Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz.

Die vom Kommunalparlament bestellte Gleichstellungsbeauftragte berät sowohl die Kommunalverwaltung als auch die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Gleichstellungsauftrages zu den vielfältigsten Aufgaben und Entscheidungen.

Gleichstellungsbeauftragte sind an keine fachliche Weisung gebunden und haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs Teilnahme- und Rederecht in allen politischen Gremien.  

Gleichstellungsziele zum Handlungsfeld sind u.a.:

  • Begleitung der Arbeit der Verwaltung und der politischen Gremien und Einbringen frauenspezifischer Belange
  • Beteiligung am Personalauswahlverfahren der Verwaltung
  • Durchführung von Projekten und Veranstaltungen
  • Abgabe von Stellungnahmen zu gleichstellungspolitischen Angelegenheiten
  • Beratung und Bereitstellung von Informationsmaterialien
  • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung
    eines Bebauungsplanes,
  • Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Kommune
  • Anbieten von Sprechstunden und Beratung für hilfesuchende Frauen innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische
    Belange wahrzunehmen
  • Leitung von frauenpolitischen Netzwerken
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • etc.



Informationen:
Informationen erhalten Sie über Ihre kommunale Gleichstellungsbeauftragte vor Ort.