Die Istanbul-Konvention
Am 01. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention1 in Deutschland in Kraft getreten. Dieser völkerrechtliche Vertrag ist gesellschaftspolitisch bemerkenswert, weil er Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifisch und strukturell definiert. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten in diesem Sinne, weitreichende Maßnahmen umzusetzen, die gewaltbetroffene Frauen unterstützen, präventiv wirksam sind und die Öffentlichkeit sensibilisieren. Als erstes Bundesland entschied sich Schleswig-Holstein bereits im Februar 2018, die Umsetzung der Konvention in enger Kooperation zwischen Facheinrichtungen, Politik, Verwaltung und Justiz zu gestalten. Ein erster Ansprechpartner war der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V. (LFSH) mit seiner Schleswig-Holsteinischen Initiative für Frauen (SCHIFF), die seither gefördert wird.
Weitere Informationen sind auf der Homepage https://ab-jetzt.org/ab-jetzt/ zu finden.
Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis - Handreichung des Deutschen Städtetages
2021_handreichung dt-städtetag -istanbul-konvention-kommmunale-praxis.pdf (1,6 MiB)