Pressemitteilung vom 22.07.2016 zur Sicherung der Standards von hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Pressemitteilung: Landesregierung stärkt die Arbeit der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen
Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Landesregierung den allgemeinen Trend in den Kommunen stoppen, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zunehmend in Teilzeit zu beschäftigen. Der Gesetzentwurf stellt grundsätzlich klar, dass die hauptamtliche Gleichstellungsarbeit in Vollzeit und nur in
begründeten Ausnahmefällen in Teilzeit zu erfüllen ist.
Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, wird damit nicht die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten erhöht, in dem die Einwohnergrenze, ab der eine Bestellung verpflichtend ist, wieder auf 10.000 abgesenkt wird. Vielmehr werden
durch eine Klärung der Frage, was unter „Hauptamtlichkeit“ zu verstehen ist, Standards für die bestehenden Gleichstellungsstellen bestätigt.
Während Hauptamtlichkeit früher grundsätzlich mit einer Vollzeitstelle verbunden
war, hat sich seit einigen Jahren der Trend verstetigt, kommunale Gleichstellungs-beauftragte mit deutlich geringeren Stellenanteilen bis hin zu wenigen Stunden in der Wo-che zu beschäftigen. Aktuell sind in Schleswig-Holstein von 73 hauptamtlichen kommuna-len Gleichstellungsbeauftragten 70 % in Teilzeit (d.h. mit einem wöchentlichen Stunden-umfang von 2- 33 Std.) angestellt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftrag-ten (LAG) begrüßt den Gesetzesentwurf der Landesregierung „Sicherung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten“ ausdrücklich, da sie schon seit vielen Jahren fordert, die Qua-litätsstandards so abzusichern, dass die Gleichstellungsbeauftragten auch real in die Lage versetzt werden, den gesetzlichen Auftrag der „Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann“ zu erfüllen.
„Eine Vollzeitstelle würde es mir endlich ermöglichen, alle gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, und nicht nur an "Brandherden" zu arbeiten“, sagt Yvonne Deerberg, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Preetz, die derzeit mit 19,5 Stunden/Woche beschäftigt ist.
Elke Hagenah, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Herzogtum-Lauenburg, ergänzt:
“ Nach wie vor ist die Limitierung meiner Stelle auf 19,5 Stunden pro Woche das größte
Hindernis für meine ordentliche Beteiligung.“
Zu den Aufgabenfeldern der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gehört neben dem
Hinwirken auf Gleichstellung in allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
innerhalb der jeweiligen Rathäuser, Amtsverwaltungen und Kreisverwaltungen
auch die Prüfung von städtischen Vorhaben und Beschlussvorlagen sowie die Begleitung
der Arbeit der politischen Ausschüsse unter dem Gesichtspunkt der Geschlechter-
Gleichstellung. Die Vielfalt der Handlungsfelder liegt damit deutlich über der der Personalräte
im Land, die personell angemessener und vor allem rechtlich eindeutiger besetzt werden
müssen. Im Zuge der aktuellen Gesetzesinitiative wird in Anlehnung an die Rechte der
Personalräte in Schleswig-Holstein auch die Frist für das Einlegen von Widersprüchen angeglichen.
In Zeiten einer angespannten öffentlichen Kassenlage muss die Frage nach dem „Wozu?“
laut gestellt werden. Die aktuelle gesellschaftspolitische Debatte zum Thema Gleichstellung
der Geschlechter ist in Deutschland geprägt von breiter Zustimmung bspw. zur Verschärfung
des Sexualstrafrechts, dem Wert der Gleichberechtigung von Frau und Mann,
Mädchen und Jungen in Abgrenzung zu einigen anderen Kulturen oder der gleichen Bezahlung
von Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit. Neben Gesetzen benötigen wir immer
„Wächterinnen und Wächter“ für Aufgaben. Und zu tun gibt es in den Kommunen
genug:
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hängt für Väter und Mütter auch in
Schleswig-Holstein von bezahlbaren und bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangeboten
ab.
- Bezahlbarer Wohnraum ist für Alleinerziehende, RentnerInnen und Familien mit geringem
Einkommen ein entscheidender Faktor für ein Leben jenseits der Armut.
- Für die professionelle Unterstützung von Frauen und Kinder, die u.a. häusliche Gewalt
erfahren haben, sind Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser auf eine auskömmliche
Finanzierung angewiesen.
In der öffentlichen Verwaltung sind Frauen in den Führungsebenen immer noch unterrepräsentiert.
Anders als in anderen europäischen Ländern sind Führungspositionen
überwiegend mit Vollzeitkräften besetzt.
- In den Gemeindevertretungen in Schleswig-Holstein wird lediglich jeder 4. Platz von
einer Frau eingenommen. Das hat Einfluss auf die politischen Entscheidungen.
- Frauen verfügen im Alter über deutlich weniger Rente als Männer (495,-€ zu 987,-
€). Geld entscheidet über gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Mobilität.
„Es darf nur eine Legitimation geben, den Stundenumfang einer Gleichstellungsbeauftragten
zu reduzieren, wenn der staatliche Auftrag der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern in einer Kommune nachweislich weitestgehend erfüllt ist“, betont Elke Sasse,
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck und eine der Sprecherinnen der LAG.
Daher ist die LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten froh, dass
die Landesregierung die Thematik endlich aufgegriffen hat und optimistisch, dass durch die
vorgesehene Novellierung der Gemeinde- Kreis- und Amtsordnung zukünftig nicht nur
eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Bestellung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im ganzen Land gewährleistet wird, sondern auch das Leitbild der Geschlechtergerechtigkeit
einen zentralen Stellenwert bekommt.
Für die LAG
Elke Sasse
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck