Expertinnen-Austausch „Gewalt gegen Frauen - Bedarfe für Schleswig-Holstein“
Pressemitteilung
anlässlich der Vollversammlung der LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein am 12.11.15 in Schleswig
Expertinnen-Austausch „Gewalt gegen Frauen - Bedarfe für Schleswig-Holstein“
Zu einem fachlichen Austausch hatten die hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Vertreterinnen der schleswig-holsteinischen Frauenberatungsstellen und der Frauenhäuser eingeladen.
Wie ist die Situation von Gewalt betroffener Frauen und ihren Kindern in Schleswig-Holstein? Ist die Zahl der Frauenhausplätze ausreichend? waren einige der Themen und Fragestellungen des Expertin-nengesprächs.
Die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holstein) begrüßte auf ihrer Vollversammlung am 12. November in Schleswig ausdrücklich die Planung der Landesregierung, die Fördersumme für die Frauenfacheinrichtungen (Frauenbera-tungsstellen und Frauenhäuser) für den Doppelhaushalt 2016 und 2017 um jährlich 3% zu erhöhen.
„Dies ist ein wichtiger Schritt für eine angemessene zukünftige Förderung von Frauenfacheinrichtungen, die eine unverzichtbare Unterstützung für von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kinder im Land leis-ten“, betont Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck und eine der Sprecherinnen der LAG.
Denn die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sowie Frauennotrufe seien schon seit mehr als 10 Jahre damit konfrontiert, die erheblichen Tarifsteigerungen, sowie Sachkostensteigerungen (wie z.B. Miet- und Energiekosten) zu kompensieren.
„Wir freuen uns über die geplante Erhöhung, brauchen für eine auskömmliche und sichere Finanzierung jedoch eine Anpassung in Höhe der realen Kosten. Allein die Tarifentwicklung in den letzten 10 Jahren hat die Kosten für den Personalhaushalt um 20% steigen lassen und zu Stundenkürzungen im Perso-nalbereich und damit zu Kürzungen von Angeboten bei gleichzeitig steigender Nachfrage geführt“, so Angela Hartmann, Landeskoordinatorin vom LFSH (Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V.).
„Landesweit fehlt es grundsätzlich an genügend Frauenhausplätzen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Für die Arbeit mit geflüchteten Frauen und Kindern werden absehbar die Kosten steigen - das heißt nicht nur für Dolmetscherinnen bzw. Sprachmittlerinnen. So ist z.B. eine verstärkte Vernet-zungs- und Öffentlichkeitsarbeit nötig und bereits geplant. Dafür brauchen wir dringend mehr Kapazitä-ten, sowohl personell, als auch finanziell.“ fordert Anja Binna von der LAG der Autonomen Frauenhäu-ser Schleswig-Holstein.
Frauen mit besonderem Unterstützungsbedarf z.B. durch psychische Beeinträchtigungen oder Suchter-krankungen, Frauen auf der Flucht vor geschlechtsspezifischer Verfolgung, Schutz vor Gewalt, professionelle Hilfe bei Traumatisierungen, „frühe Hilfen“ bei Schwangerschaften etc. – hierauf gelte es ange-messen zu reagieren und gute Hilfskonzepte zu entwickeln, waren sich die Fachfrauen einig.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holsteins unterstützen die Forderungen der LAG der Autonomen Frauenhäuser sowie des LFSH nach einer Stärkung der vorhandenen Infrastruktur im Sinne einer angemessenen bedarfsgerechten Versorgung und Unterstützung aller Frauen und ihrer Kinder in Schleswig-Holstein.
Wesentlich geprägt war die Fachdiskussion auch vom aktuell erhöhten besonderen Unterstützungsbe-darf weiblicher Flüchtlinge, (die ca. ein Drittel der Flüchtlinge ausmachen).
„Wir sehen aktuell die Landesregierung in der Pflicht, den spezifischen Unterstützungsbedarf für weibli-che Flüchtlinge d.h. für schwangere Frauen, alleinerziehende Mütter, die z.T. Folter, Vergewaltigung bzw. psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, in den Fokus ihres politischen Han-delns zu nehmen und adäquat umzusetzen“ waren sich alle einig.
Aus Sicht der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gibt es drei dringend umzuset-zende Handlungsschritte für die Landesregierung:
- Einberufung eines landesweiten Runden Tisches „weibliche Flüchtlinge“, um auf kurzem Weg al-le notwendigen AkteurInnen einzubinden
- Entwicklung und schnelle Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten unter besonderer Berücksich-tigung von geschlechtsspezifischer Gewalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemein-schaftsunterkünften
- Gesicherte und schnelle Einbindung der Frauenfachberatungsstellen und Frauenhäuser in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften
Für die LAG
Pressekontakt:
Geschäftsstelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Schleswig-Holstein
Birgit Pfennig
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